Schutz personenbezogener Daten

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Die Herausgeber sind bestrebt, die Branchenstandards für den Datenschutz einzuhalten, einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die Folgendes umfassen: (a) Meldung von Verstössen; (b) Auskunftsrecht; (c) das Recht auf Vergessenwerden; (d) Datenübertragbarkeit; und (e) Datenschutz "by design". Die DSGVO anerkennt insbesondere das „öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit der Daten“, das für sorgfältig handelnde Herausgeber von Open Access Journals wichtig ist.